AGB
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die im Angebot/Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen, Buchungen oder Anmietungen der dort näher bezeichneten Artikel.
Aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gehen die Zeiten für Anlieferung, Betreuung, Auf-und Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie alle anfallenden Kosten des Auftrages hervor.
Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots / Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande.
Zahlungsbedingungen
Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:
Bei Anmietung einer Hüpfburg ist der fällige Betrag bei Abholung Übergabe/Übernahme der gemieteten Hüpfburg in Bar zu begleichen. Bei Lieferung durch uns kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort in Bar.
Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.
Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Vermieter. Im Fall eines Rücktrittes ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz und ggf.entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:
- bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Auftragsbeginn : 30 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Auftragsbeginn : 65 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 1 Tag vor Auftragsbeginn : 80 % des Honorars
Die Nachweise eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter übernommen.
Der Entleiher ist verpflichtet
Für die Hüpfburg eine ebene Aktionsfläche von ca. 6m x 6m bereitzuhalten. Einen Stromanschluss 220V in max. Entfernung von 25m zur Aktionsfläche zur Verfügung zu stellen. Bei Anlieferung, den durch uns beauftragten Personen freien Zugang zur Veranstaltung zu gewähren. Bei Anlieferung durch uns freie Einfahrt bis zur Aktionsfläche zu gewährleisten.
Alle Hüpfburgen werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden. Müssen die Burgen durch uns gereinigt oder repariert, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.
Haftung/Gewährleistung
Die Benutzung der Hüpfburg erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen. Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Hüpfburgen und die daraus hervorgehenden Folgen und Kosten haftet der Mieter im gesetzlichen Rahmen. Ebenso haftet er bei Unfällen die sich in seinem Verantwortungsbereich ergeben, insbesondere Verletzungen der Aufsichtspflicht, und stellt den Vermieter im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Mieter hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.Der Vermieter haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, wenn er die Betreuung der Hüpfburg schuldet. In diesem Fall haftet der Vermieter auch für fahrlässig verursachte Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit der Nutzer. Die weitere Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die Verrichtungsgehilfen des Vermieters.
Wetterrisiko
Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Auftraggeber. Bei starkem Wind verpflichtet sich der Entleiher, die Hüpfburg unverzüglich zu sperren, ggf. abzubauen.
Fotos, Texte und Links
Die Vervielfältigung dieser Bilder und Texte, sowie die Nutzung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Kai Sgonina.
Bei unserern Veranstaltungen werden Fotoaufnahmen gemacht. Mit Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber einer eventuellen Veröffentlichung ein.
Für alle angebrachten Links, inkl. aller Unterseiten, Grafiken und deren Inhalte, übernehmen wir keine Haftung. Hierfür ist ganz alleine der Betreiber der jeweiligen Seite verantwortlich..